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SUP
RENTAL

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Minigolf Lido GmbH Bezüglich:

Miete SUP Minigolf Lido Luzern - Rental-Selfservice

 

A. Vertragsabschluss

1. Vermieterin Minigolf Lido GmbH ("Vermieterin") ermöglicht ihren Mieterinnen und Mieter ("Mieter") für eine vereinbarte Mietdauer die Selbstmiete von Stand Up Paddels ("SUP") und dessen Zubehör (zusammen "Mietgegenstand") an den dafür vorgesehenen Schliessfächern. Für sämtliche Korrespondenz kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:


Kontaktadresse:

Minigolf Lido GmbH

Lidostrasse

6006 Luzern

 

+41 41 370 26 06

mail@minigolf-lido.ch


2. Mieter

 

Das Mindestalter für den Abschluss des Vertrages mit der Vermieterin beträgt 18 Jahre. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Mieter, die uneingeschränkte Schwimmfähigkeit zu besitzen und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen zu verfügen, um ein SUP zu benutzen. Insbesondere erklärt sich der Mieter frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden oder jeglichen anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit einer sicheren körperlichen Betätigung nicht vereinbar sind. Bei Unsicherheiten ist vor der Inanspruchnahme der Leistungen der Vermieterin die gesundheitliche Eignung vom Arzt überprüfen zu lassen. Von jedem Mieter wird Eigenverantwortung und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Ferner versichert der Mieter mit Abschluss des Vertrages nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmittel zu stehen. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmittel ist während der Inanspruchnahme der Leistungen der Vermieterin untersagt.


3. Vertragsgegenstand

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Vermieterin. Es gelten die Tarife zum Zeitpunkt der Nutzung. Die Vermieterin kann jederzeit die Tarife anpassen. Für jede neue Nutzung des Mietgegenstands muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme des Booking-Plattform-Vertrages durch den Mieter zustande. Mit der Annahme des Booking-Plattform-Vertrages bestätigt der Mieter, die AGB gelesen zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Der Mieter kann ausschliesslich nach dem Abschluss des Booking-Plattform-Vertrages das Schliessfach öffnen und den Mietgenstand übernehmen. Die Übernahme des Mietgegenstands wird dem Mieter von der Booking-Plattform bestätigt.


4. Untervermietung

 

Die Untervermietung des Mietgegenstands ist untersagt.

 

B. Nutzungsbedingungen

 

1. Überprüfung des Mietgegenstands

 

Der Mietgegenstand wird dem Mieter in technisch einwandfreiem und gesäubertem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei der Übernahme auf Schäden oder Verschmutzung zu überprüfen. Werden bei der Übernahme Schäden oder Verschmutzungen festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich zu melden. Wird diese Meldung unterlassen, kann der Mieter für jegliche Schäden haftbar gemacht werden und ein Unkostenbeitrag für die Reinigung erhoben werden.


2. Nutzung

 

Der Mietgegenstand darf nur im technisch einwandfreien, ordnungsgemässen Zustand verwendet werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln. Das Anbringen von Stickern oder anderen Gegenständen aller Art (z.B. GoPro Kamera) am Mietgegenstand ist untersagt. Der Mieter haftet für den dadurch entstandenen Schaden. Es ist untersagt, den Mietgegenstand zu rechtswidrigen oder anderen nicht vertragskonformen Zwecken zu benutzen. Es ist insbesondere verboten, auf dem SUP zu rauchen. Des Weiteren gelten die unter Ziffer 4, 5 und 6 aufgeführten Bestimmungen betreffend Schäden, Reinigungskosten, Verlust, Diebstahl und Unfall.


3. Rückgabe

 

Bei der Rückgabe überprüft der Mieter den Mietgegenstand und dokumentiert dessen Zustand in einem Rückgabeprotokoll auf der App. Jegliche aufgetretenen Mängel und selbst geringfügige Beschädigungen müssen im Rückgabeprotokoll festgehalten werden. Nach Absendung des Rückgabeprotokolls wird dem Mieter die Rückgabe des Mietgegenstands auf der App schriftlich bestätigt. Ist der Mieter aus irgendwelchen Gründen zur frühzeitigen Rückgabe des Mietgegenstands gezwungen, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mietpreises (weder des gesamten Mietpreises, noch eines Teilbetrags). Wird der Mietgegenstand erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, wird der für die nächste Mietdauer geltende Tarif zusätzlich nachbelastet.


4. Schäden und Reinigungskosten

 

Der Mieter haftet vollumfänglich für jeden Schaden am Mietgegenstand, der während der Mietdauer eingetretenen ist oder bei der Übernahme nicht gemeldet wurde. Ist der Mietgegenstand bei der Rückgabe verschmutzt, kann der Vermieter einen Unkostenbeitrag von 20 CHF für die Reinigung erheben.


5. Verlust und Diebstahl

 

Der Mieter haftet für verlorene und gestohlene Mietgegenstände. Der Vermieter ist berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz von mindestens 70% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstands zu verlangen. Bei Diebstahl muss der Mieter innert 24 Stunden Anzeige bei der Polizei erstatten und ihn unverzüglich der Vermieterin melden.


6. Unfall

 

Der Mieter erklärt, dass er gegen den Unfall versichert ist. Unfälle mit Sachschaden sind unverzüglich der Vermieterin zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Dritten Sachschaden oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist zudem umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie ist umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Vermieterin zu übermitteln.


C. Sicherheit


1. Nutzungsbereich und Gefahren

 

Staudämme können verschiedenste Gefahren für die Bevölkerung darstellen. Es ist somit empfohlen, sich grundsätzlich jederzeit soweit wie möglich vom Staudamm aufzuhalten. Insbesondere gilt in der Nähe der Staumauer ein Navigationsverbot. Der Sektor des Navigationsverbots ist im Situationsplan hier ersichtlich. Es ist strengstens verboten, sich im Navigationsverbotssektor aufzuhalten. Der Wasserspiegel des Schiffenensees kann sich je nach Betriebserfordernissen des Staudamms plötzlich ändern. Eine plötzliche Änderung des Wasserspiegels ist wetterunabhängig und kann jederzeit erfolgen. Ausserdem können sich im See oder am Ufer Objekte aller Art befinden (z.B. Treibholz), die eine Gefahr für den Mieter darstellen können. Der Mieter erklärt, dass er von der nicht abschliessenden Aufzählung der Gefahren Kenntnis genommen hat und sich über die weiteren möglichen Gefahren informiert hat. Die Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keinerlei Beaufsichtigung oder Überwachung von der Vermieterin gewährleistet. Es steht in der Eigenverantwortung des Mieters zu entscheiden, ob die Bedingungen und die eigenen persönlichen Fähigkeiten eine sichere Nutzung des Mietgegenstands zulassen. Die Vermietung des Mietgegenstands ist von 21:30 Uhr bis 05:30 Uhr ausgeschlossen. Der Mieter verzichtet auf jegliche Schadenersatzansprüche in Folge der Nutzung des Mietgegenstands.


2. Tragen der Rettungsweste

 

Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schwimmwesten (100N) oder Auftriebswesten (50N) sowie einer wettergerechten Kleidung (z.B. Neoprenanzug) bei der Nutzung des SUP jederzeit vorgeschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auftriebswesten keine offiziellen Schwimmwesten sind, sondern lediglich der Unterstützung beim Schwimmen dienen. Der Mieter erhält die Auftriebswesten bei der Übernahme des Mietgegenstands.


D. Schlussbestimmungen


1. Haftung der Vermieterin

 

Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Mieter aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet. Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für verlorene und vergessene persönlichen Gegenstände des Mieters.


2. Haftung des Mieters

 

Der Mieter haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Der Mieter haftet namentlich für verlorene und gestohlene Mietgegenstände sowie für jeden Schaden am Mietgegenstand, der während der Mietdauer eingetretenen ist oder bei der Übernahme nicht gemeldet wurde.


3. Versicherung

 

Die Versicherung (Unfallversicherung, Sach- und Privathaftpflicht) ist Sache des Mieters.


4. AGB

 

Die Vermieterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Mieter in geeigneter Form unter Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum bekanntgegeben und gelten von diesem Datum an als vom Mieter zur Kenntnis genommen. Der Mieter kann diese AGB auf der Booking-Plattform und der Webseite einsehen und herunterladen. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit der übrigen Inhalte des Vertrages nicht.


Minigolf Lido GmbH, 22. Juni 2026

Ich habe das Obenstehende gelesen, verstanden und akzeptiere mit Abschluss des Booking-Plattform-Vertrages die AGB.

 

Vielen Dank für Ihre Bestellung und viel Spaß beim Paddeln.

Für Fragen oder Probleme kontaktieren Sie uns bitte unter:

+41 41 370 26 06 oder mail@minigolf-lido.ch

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